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Metrel MD116

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eBay-Artikelnr.:235543529209
Zuletzt aktualisiert am 21. Mai. 2024 08:55:05 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
Metrel
EAN
3831063424833

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Cosinus Messtechnik GmbH
Cosinus Messtechnik
Rotwandweg 4
82024 Taufkirchen
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT01495566980
:xaF03195566980
:liaM-Eed.sunisoc@eciffo
USt-IdNr.:
  • DE 811700567
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Vertragsbedingungen der COSINUS ComputerMesstechnik GmbH
1. Geltung der folgenden Vertragsbedingungen
1.1 Die folgenden Vertragsbedingungen gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gegenüber einem
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen, welche auch
für alle künftigen Ergänzungen, Erweiterungen und Modifizierungen bereits geschlossener Verträge gelten.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.
1.4 Abweichungen von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen sind nicht getroffen, soweit nicht schriftlich etwas anderes bestimmt ist.
2. Angebot
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2 An Preislisten, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind
vertraulich und dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung zugänglich gemacht werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise verstehen sich ab Sitz unserer Gesellschaft ausschließlich Verpackung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in jeweils gültiger
Höhe.
3.2 Bei Aufträgen über Dienstleistungen ohne ausdrücklich geregelte Preise gelten unsere am Tage der Leistungserbringung gültigen Listenpreise.
3.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen netto (ohne Abzug) innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung
fällig.
3.4 Gerät der Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Deutschen Bundesbank zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugschadens bleibt vorbehalten. Dem Vertragspartner bleibt jedoch das
Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns kein Verzugsschaden oder ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.
3.5 Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur befugt, wenn seine Forderung von uns unbestritten ist oder deren Bestand rechtskräftig festgestellt
ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als seine Gegenansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruhen.
4. Leistungsinhalt und Leistungsumfang
4.1 Maßgeblich für den Leistungsinhalt und den Leistungsumfang ist allein unsere Auftragsbestätigung.
4.2 Geringfügige technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen
Unterlagen sowie geringfügige Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts behalten wir uns vor, soweit
diese Änderungen für den Vertragspartner zumutbar sind.
5. Liefer- und Leistungszeiten
5.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.2 Soweit schriftlich verbindliche Lieferfristen vereinbart wurden, beginnen diese mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor
Beibringung der vom Vertragspartner zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben etc. sowie vor Eingang einer vereinbarten
Anzahlung.
5.3 Teilleistungen unsererseits sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn die Teilleistung für den
Vertragspartner kein Interesse hat oder ihm aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist.
5.4 Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von uns nicht zu vertretender Ereignisse, die uns die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie unverschuldete Materialbeschaffungsschwierigkeiten, unverschuldete Betriebsstörungen,
unverschuldete Streiks, unverschuldete behördliche Anordnungen etc., berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verzögern.
6. Erfüllungsort, Versand und Gefahrübergang
6.1 Erfüllungsort für die von uns zu erbringende Leistung ist der Sitz unserer Gesellschaft. Die Kosten für den Transport und die Verpackung werden
dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
6.2 Ein Versand erfolgt, auch wenn er aufgrund schriftlicher Vereinbarung auf unsere Kosten vorgenommen wird, auf Gefahr des Vertragspartners.
Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
6.3 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Vertragspartners.
7. Mängelgewährleistung, Prüfungs- und Rügepflichten
7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
7.2 Fehler oder Mängel der Ware, die auf einem Abweichen von den in der Gebrauchsanweisung angegebenen Einsatzbedingungen oder die auf einer
Änderung der Arbeitsergebnisse durch den Vertragspartner oder Dritte beruhen sowie solche, die auf einem Unterlassen der vorgegebenen
turnusmäßigen Wartungsarbeiten beruhen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
7.3 Im Falle einer mangelhaften Ware sind wir zunächst berechtigt, eine Mangelbeseitigung vorzunehmen oder eine Ersatzlieferung zu erbringen. Für
den Fall, dass die Mangelbeseitigung oder die Ersatzlieferung fehlschlägt, ist der Vertragspartner berechtigt, nach seiner Wahl – unbeschadet
etwaiger Schadensersatzansprüche - Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
7.4 Soweit wir aufgrund einer Mangelhaftigkeit der Ware zum Schadensersatz verpflichtet sind, ist dieser entsprechend der nachfolgenden Ziffer 8)
dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen beschränkt.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Eine Schadensersatzverpflichtung unserer Gesellschaft besteht nur, wenn der Schaden (i) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen
ist; oder (ii) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages erst ermöglicht bzw. deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner daher regelmäßig vertrauen darf, verursacht wurde.
8.2 Im Übrigen ist eine Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
8.3 Haftet unsere Gesellschaft nach Ziffer 8.1 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne
dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Gesellschaft
bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.
8.4 Unsere Gesellschaft haftet in keinem Fall für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn.
8.5 Die Haftung von A ist der Höhe nach auf die Ersatzleistung unserer Betriebs- und Berufs-Haftpflichtversicherung je Schadensfall begrenzt.
8.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, im Falle vorsätzlichen Handelns sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten
verschuldensunabhängigen Einstandspflicht.
9. Herstellergarantie
9.1 Unberührt von den zuvor dargestellten Gewährleistungs- und Haftungsregelungen bleiben die jeweiligen Garantieversprechen der Hersteller der
von uns veräußerten Ware.
9.2 Soweit wir Hersteller der von uns veräußerten Ware sind, gewähren wir - unbeachtet gesetzlicher Gewährleistungsansprüche - eine Garantie für
die Mangelfreiheit der Ware für den Zeitraum von 24 Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an. Diese Herstellergarantie
beschränkt sich nach unserer Wahl auf eine Rückerstattung des bezahlten Kaufpreises, eine Reparatur bzw. Nachbesserung der Ware oder auf eine
Ersatzlieferung. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sind insoweit ausgeschlossen. Die Herstellergarantie gilt nicht, wenn der
Mangel der Ware auf einem Abweichen von den in der Gebrauchsanweisung angegebenen Einsatzbedingungen oder auf einer Änderung der
Arbeitsergebnisse durch den Vertragspartner oder Dritte oder auf einem Unterlassen der vorgegebenen turnusmäßigen Wartungsarbeiten beruht.
10. Qualitätssicherung
10.1 Soweit unsererseits Qualitätsstandards zugesichert sind, gelten diese nur insoweit, als unsere Ware im Originalzustand verwendet, von
qualifiziertem Fachpersonal bedient, die Betriebsanleitungen und sonstigen Anweisungen unsererseits beachtet und eingehalten werden und die Ware
turnusgemäß gewartet wird.
10.2 Zusicherungen von Qualitätsstandards erfolgen nicht mittels Plakette, Spiegel etc., sondern nur aufgrund einer schriftlichen Bestätigung
unsererseits. Zertifizierungsplaketten gelten lediglich als Hinweis auf eine zum Ausgabezeitpunkt erfolgte Kalibrierung, umfassen jedoch keinerlei
Garantie für diesbezüglich fortbestehende Eigenschaften. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Kalibrierung insbesondere durch Reparaturen
und sonstige Eingriffe, auch wenn sie durch uns vorgenommen werden, erlischt. Die Kosten einer erneut erforderlich werdenden oder vom Kunden
gewünschten Kalibrierung trägt der Kunde, soweit nicht unsere Gewährleistung oder eine Herstellergarantie greift.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderung sowie aller bereits aus der
Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner entstandenen Forderungen gegen diesen vor. Eine Annahme von Schecks und Wechseln gilt nicht als
Erfüllung der Forderung, sondern nur als Annahme zahlungshalber. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Ware, an
der wir uns das Eigentum vorbehalten haben (künftig vorbehaltene Ware), zurückzunehmen. Hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht
unsererseits ausdrücklich schriftlich etwas anderes erklärt wurde. Nach einem etwaigen Rücktritt vom Vertrag hat unsere Gesellschaft das Recht, die
vorbehaltene Ware herauszuverlangen, anderweitig zu veräußern oder sonst wie darüber zu verfügen.
11.2 Verarbeitungen oder Umbildungen der vorbehaltenen Ware erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung unsererseits. Dies
bedeutet, dass wir anteilsmäßig an der neu hergestellten einheitlichen Sache entsprechend der Höhe des Rechnungswertes der vorbehaltenen Ware
im Verhältnis zum Gesamtwert der neu hergestellten Sache Eigentümer bzw. Miteigentümer werden. Der Vertragspartner verwahrt unser (Mit-)
Eigentum unentgeltlich, treuhänderisch und getrennt von seinem Vermögen. Unser aufgrund der Herstellervereinbarung erworbenes (Mit-)Eigentum
wird im folgenden ebenfalls als vorbehaltene Ware bezeichnet.
11.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vorbehaltene Ware pfleglich zu behandeln. Soweit Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind,
muss der Vertragspartner diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
11.4 Bei einem Zugriff Dritter auf die vorbehaltene Ware, insbesondere bei Pfändungen, wird der Vertragspartner auf unser Eigentum hinweisen und
uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Soweit der Vertragspartner dieser Aufgabe nicht nachkommt, haftet er für den daraus entstandenen
Schaden.
11.5 Der Vertragspartner ist berechtigt, die vorbehaltene Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt in
Höhe des Rechnungswertes der vorbehaltenen Ware alle Forderungen einschließlich Mehrwertsteuer ab, welche ihm aus der Weiterveräußerung
gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Der Vertragspartner bleibt jedoch ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen in eigenem
Namen einzuziehen. Diese Ermächtigung ist widerruflich für den Fall des Verzuges des Vertragspartners. Im Falle des Widerrufs der
Einzugsermächtigung ist der Vertragspartner verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben und alle zum
Einzug erforderlichen Angaben zu machen sowie die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.
11.6 Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten
unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt in unserem Ermessen.
12. Export
12.1 Eine Ausfuhr der Ware aus der Bundesrepublik Deutschland durch den Vertragspartner geschieht allein in dessen Verantwortung. Dieser ist
verpflichtet, notwendige Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst herbeizuführen. Wir übernehmen keine Haftung für die Erfüllung ausländischer
Prüfvoraussetzungen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt ist.
13. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts..
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen unserer Gesellschaft und dem Vertragspartner ist - soweit gesetzlich zulässig – München.
14. Salvatorische Klausel
14.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen
Vertragsbestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige Bestimmung, die am besten den Zweck der zu ersetzenden
Klausel dient. Der Vertrag ist insgesamt unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der zuvor genannten Änderungen eine
unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
Stand Januar 2010
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
WEEE-Nummer:
  • DE68106587
BRN Number:
  • HRB106906
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