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Samsung Toner CLP-Y660B Yellow, CLP-610 660, CLX-6200FX 6210FX 6240FX OVP (Neu)

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Neu
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eBay-Artikelnr.:165972694092
Zuletzt aktualisiert am 20. Sep. 2023 12:22:50 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Herstellernummer
CLP-Y660B/ELS, ST959A
Farbe
Gelb
Marke
Samsung
Modell
Samsung Y660
Produktart
Echt/Original
Modellkompatibilität
Für Samsung CLP-610ND, CLP-611NDK, CLP-611NDKG, CLP-612NDK, CLP-660N, CLP-660ND, CLP-661NDK, CLP-661NDKG, CLP-661NK, CLP-662NDK, CLX-6200FX, CLX-6200FXK, CLX-6200ND, CLX-6210FX, CLX-6210FXK, CLX-6210FXKG, CLX-6240FX, CLX-6240FXK, CLX-6240FXKG
Markenkompatibilität
Für Samsung
Drucktechnologie
Laser
EAN
8808987352981

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

RR Engineering
Roger Reiser
Trentiner Ring 17
86356 Neusäß
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT0660841280
:xaF66660841280
:liaM-Eed.gnireenigne-rr@yabe
Bürozeiten: Mo-Do 8:00-17:00, Fr 8:00-13:00
USt-IdNr.:
  • DE 161204254
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen
RR Engineering, Roger Reiser
 
 
 
1. Allgemeines, Geltungsbereich
 
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder
Dienstvertrag und anderen Verträg einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und
Dauerschuldverhältnissen. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich
ausgeschlossen.
 
 
 
2. Angebote, Auftragsbestätigung
 
2.1
 
Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. An einen erteilten Auftrag ist
der Kunde vier Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich von uns
bestätigt wird oder wir innerhalb dieser Frist mit der Lieferung begonnen haben.
 
2.2
 
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch
unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist,
insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir übernehmen
ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko, wenn wir einen Bezugsvertrag über die geschuldete Leistung mit unserem
Lieferanten geschlossen haben. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurück erstattet.
 
2.3
 
Wird neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzie-rungsangebot unterbreitet, geschieht dies unter dem
Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft oder die
Bank. Wird der Antrag des Kunden durch diese Gesellschaften abgelehnt, sind wir berechtigt, von unserem
Angebot zurück zu treten.
 
 
 
3. Preise und Zahlungen
 
3.1
 
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Diese sind in unserer jeweils aktuellen Preisliste
für Service- und Dienstleistungen festgehalten.
 
3.2
 
Die Preise verstehen sich unverpackt. Liefer- und Transportkosten werden gesondert berechnet.
 
3.3
 
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungen dürfen nur an
uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Rechnungen sind zahlbar gem. dem
angegebenen Datum oder wenn das Datum nicht angegeben ist, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto
Kasse frei Zahlstelle. Die Zahlungen gelten als an dem Ort geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen
können. Schecks und Wechsel werden, wenn überhaupt, zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach
Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen dürfen nur in der
vereinbarten Währung erfolgen. Bei Neukunden erfolgt die erste Lieferung gegen Vorkasse oder Barzahlung.
 
3.4
 
Fehlersuchzeiten sind Arbeitszeit und werden als solche dem Kunden in Rechnung gestellt. Hierbei gilt die
jeweils aktuelle Preisliste für Service- und Dienstleistungen.
 
3.5
 
Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten
sind.
 
 
 
4. Lieferung
 
4.1
 
Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns aus-drücklich schriftlich als verbindlich bestätigt
worden sind. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unsere Auslieferungslager
verlassen hat oder wir dem Kunden unsere Leistungsbereitschaft mitgeteilt haben. Unvorhergesehene Umstände
und Ereignisse wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher
Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet verspätetes Material an
Lieferung, Krieg, Aufruhre u. s. w verschieben den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie
während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten sind.
 
4.2
 
Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten
nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist> ein Schadensersatzanspruch des
Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von
uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Dies gilt auch für die
Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.
 
4.3
 
Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden
Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. Wir können stattdessen
auch über die Ware anderweitig verfügen und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern.
 
4.4
 
Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegen-stand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des
Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den
Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über.
 
 
 
5. Eigentumsvorbehalt
 
5.1
 
Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur
vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter
Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware
durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die
Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.
 
5.2
 
Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle
der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehende Forderung an uns ab.
Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zah-lungsverpflichtungen uns
gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen
Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und
unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer
von der Abtretung zu informieren.
 
5.3
 
Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine
Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des
Betrages, den wir dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten.
 
5.4
 
Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des
Zwangsvoll-streckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es
sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
 
5.5
 
Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch
gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist
der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung
vorliegt.
 
 
 
6. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
 
6.1
 
Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns bezüglich des Verzuges der
Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, werden wir dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehende
Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
 
6.2
 
Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
 
6.3
 
Wir sind aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurück zutreten:
 
6.3.1
 
Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig
ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder
Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen
Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen uns
und dem Kunden handelt.
 
6.3.2
 
Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht
hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind.
 
6.3.3
 
Wenn die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des
Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen
nur, wenn wir unser Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt haben.
 
6.3.4
 
Wir können weiter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss für die Vertragsabwicklung
wesentliche Umstände ohne unsere Einflussmöglichkeit so entwickelt haben, dass für uns die Leistung
unmöglich oder unzumutbar erschwert wird (z. B. nicht durch uns zu vertretende Nichtbelieferung durch den
Vorlieferanten oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten Bedingungen.
 
6.3.5
 
Wir sind schließlich ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich
verletzt, insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist.
 
6.3.6
 
Im Übrigen bestimmt sich unser Rücktrittsrecht und das Rück-trittsrecht des Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
 
6.4
 
Im Verzugsfall kann der Kunde uns eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann
der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann gem. § 284 BGB Ersatz der Aufwendungen verlangt
werden. In diesem Fall gelten die Haftungsbegrenzungen der Vorschriften dieses Vertrages über die Haftung.
Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom
Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während des Laufes der vom Kunden
gesetzten Nachfrist und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Ist bei uns bis zum Ablauf der
Nachfrist nicht die Erklärung des Kunden eingegangen, dass der Kunde die Leistung nach Ablauf der Frist
ablehne, bleiben wir zur Leistung berechtigt.
 
 
 
7. Besondere Bestimmungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten
 
Führen wir Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch, erfolgen diese ausschließlich zu den jeweiligen
Bedingungen und er-gänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 
7.1
 
Unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils
gültigen Preisliste für Service- und Dienstleistungen. Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden
entsprechend unseren jeweiligen Preislisten zusätzlich berechnet.
 
7.2
 
Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und sodann einen
Kostenvoranschlag un-terbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die
Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw.
Wartungsauftrages nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.
 
 
 
8. Gewährleistung
 
8.1
 
Wir leisten Gewähr wie folgt:
 
8.1.1
 
Für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die
Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden.
 
8. 1. 2
 
Die gelieferte Ware muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb
einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; anderenfalls ist die
Geltendmachung des Gewähr-leistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
 
8. 1. 3
 
Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber
Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine
form- und fristgerechten Rügen dar.
 
8. 1. 4
 
Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die
Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist uns eine
angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren.
 
8. 1. 5
 
Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch ordnungsgemäße Mängelrüge mitgeteilten Mangels
begründet folgende Rechte des Kunden:
• Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu
verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung.
• Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir
nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs
eine neuerliche Nachbesserung, wiederum innerhalb angemessener Fristvorzunehmen. Erst wenn auch die
wiederholte Nachbesserung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten oder
den Kaufpreis zu mindern.
 
8. 2
 
Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unsere Pflicht zur
Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den
eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen
Aufwendungen.
 
8. 3
 
Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde.
 
8. 4
 
Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer,
elektrochemischer, elektrischer oder atmosphärischer Einflüsse entstehen.
 
8. 5
 
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall der zurechenbaren Verletzung von
Körper, Ge-sundheit oder des Lebens des Kunden.
 
8. 6
 
Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die da-rauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von
uns nicht ge-nehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die
nicht von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden
selbst geändert oder erweitert wurden, oder das auf der Ware angebrachte Identitätskennzeichen
(BarcodeEtikett oder Herstellersiegel) verletzt worden ist, es sei denn der Kunde weist nach, dass solche
Änderungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Kann nach Überprüfung der vom Kunden
gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten der
Untersuchung.
 
8. 7
 
Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder
lizensierte Gegenstände gegen den Kunden geltend gemacht, werden wir dem Kunden alle rechtskräftig
auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, wenn wir unverzüglich und schriftlich von solchen
Ansprüchen benachrichtigt werden, alle notwendigen Informationen vom Kunden erhalten, der Kunde seinen
allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt, wir die endgültige Entscheidung treffen können, ob der Anspruch
abgewehrt oder verglichen wird und uns bezüglich der Verletzung der Schutzrechte ein Verschulden trifft.
Wird rechtskräftig festgestellt, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte
Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, können wir, soweit
nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Kunden das Recht
verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese austauschen oder so abändern, dass keine
Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rücknahme des Vertrags-gegenstandes dessen Wert unter
Abzug einer Nutzungsentschädigung für die bis dahin gezogenen Nutzungen ersetzen.
 
8. 8
 
Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine
zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzliches Vertreters oder unserer
Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch
eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
Sofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen
festgelegten Zeitraum übernommen haben, finden die vorstehenden Be-stimmungen über die Untersuchungs- und
Rügepflichten, die Anzahl der Nacherfüllungsversuche keine Anwendung.
 
 
 
9. Abwicklung von Fremdgarantien
 
Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher
für uns keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die
Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der
Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie
gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes.
Wir sind ausdrücklich bereit, vorgenannte Arbeiten im Auftrag des Kunden durchzuführen. Dazu bedarf es eines
gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden, der kostenpflichtig ist.
 
 
 
10. Abnahme
 
Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes:
 
10. 1
 
Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sofern
nichts an-deres vereinbart ist. Wir werden dem Kunden nach unserer Wahl fernmündlich, per eMail oder
schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereit steht. Der
Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw.
Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand bei uns abholt und dabei abnimmt.
 
10. 2
 
Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung
vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen.
 
10. 3
 
Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den
Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die
Abnahme.
 
10. 4
 
Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch uns die Abnahme nicht und hat daher in
der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen.
 
10. 5
 
Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der
Gebrauch erheblich herabgesetzt sei.
 
10. 6
 
Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir
werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die
Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.
 
 
 
11. Software
 
Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes:
 
11. 1
 
Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein
einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der
vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der
Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur
Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden.
 
11. 2
 
Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.
 
11. 3
 
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Ver-vielfältigungsstücke zu verbreiten, die
Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde
berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen.
 
11. 4
 
Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede
Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten.
 
11. 5
 
Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze
oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu.
 
11. 6
 
Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus tech-nischen Gründen Software, die von der dem Kunden
gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz
genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der
Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen.
 
11. 7
 
Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke
und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie
sie in der Originalversion der Software festgelegt sind.
 
11. 8
 
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quell-codes.
 
11. 9
 
Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der
Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung
in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns
gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen
Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht.
 
11. 10
 
Ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über
die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten.
 
11. 11
 
Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller
zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind
nicht verpflichtet, Doku-mentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu
übersetzen.
 
 
 
12. Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen
 
12. 1
 
Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener
spezieller Regelungen gilt in den Fällen, wenn wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes:
 
12. 2
 
Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Ver-richtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig
unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen;
 
12. 3
 
Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang:
 
12. 4
 
Schadenersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns
geltend machen, Schadenersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 Abs. 3 in Verbindung mit § 281
BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 in Verbindung mit § 286 BGB) ist auf das negative
Interesse begrenzt, Schadenersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist
auf die Höhe des Kaufpreises bzw. der Jahresnutzungsgebühr begrenzt.
 
12. 5
 
Schadenersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Lei-stungsverpflichtung (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.
 
12. 6
 
Die Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
 
12. 7
 
Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich
oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahme-verzuges des Partners eingetreten, ist
sein Rücktritt ausgeschlossen.
 
12. 8
 
Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von
Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende
Datensicherung). Wir haften für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und
angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und
Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der vor-genannten Arbeiten eine Datensicherung
durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen. Hat der Kunde dies nicht
getan, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter von uns dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Sollen
unsere Mitarbeiter die Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der
Kunde. Die Kosten berechnen sich nach unserer jeweils gültigen Preisliste für Service- und Dienstleistungen.
 
 
 
13. Abtretungsverbot, Aufrechnung, Zurückbehaltung
 
Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht
übertragbar. Der Kunde ist nur berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, wenn seine Forderung
unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, wenn es aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.
 
 
 
14. Datenschutz
 
 
 
Unsere Auftragsabwicklung erfolgt mittels automatischer Da-tenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine
ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen
und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.
Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im
Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke auch innerhalb unserer Unternehmensgruppe verwenden.
 
 
 
15. Allgemeines
 
15. 1
 
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten,
bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
 
15. 2
 
Von den vorstehend genannten Bestimmungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in
Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die
abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf
der Schriftform.
 
15. 3
 
Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vert-ragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit
ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kunden.
 
15. 4
 
Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des
UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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