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DASSY Axis Arbeitsshorts

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eBay-Artikelnr.:125887775739
Zuletzt aktualisiert am 28. Mär. 2024 10:56:08 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

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Neu mit Etikett: Neuer, unbenutzter und nicht getragener Artikel in der Originalverpackung (wie z. ...
Herstellernummer
250082
Marke
DASSY

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

amz GmbH & Co. KG
Mike Zimny
Gutenbergstr. 13
63110 Rodgau
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT00697760160
:xaF82-06977/60160
:liaM-Eed.puorg-zma@yabe
USt-IdNr.:
  • DE 234636916
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung:
Dem Verkauf unserer Waren und unserer sonstigen Leistungen liegen ausschließlich
die nachstehenden Verkaufsbedingungen zugrunde, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbe-
dingungen des Bestellers, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht im Einzelfall widersprochen
haben. Spätestens mit der Annahme unserer Ware oder sonstigen Leistungen gelten die Ver-
kaufsbedingungen durch den Besteller, selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs, als
vorbehaltlos angenommen. Sollten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem
Grund für eine Lieferung oder Leistung nicht rechtsgültig sein, so erkennt der Besteller unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung mit der Erteilung des näch-
sten Auftrags für diesen und alle folgenden Aufträge als vorbehaltlos rechtsverbindlich an. Abwei-
chungen von den Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen
vorherigen schriftlichen Einwilligung für jeden einzelnen Vertrag. Für den Umfang der vertraglich
geschuldeten Leistungen sind ausschließlich unsere Auftragsbestätigungen maßgebend..
2. Angebot:
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Muster und Proben sind unverbindlich. Mehr-
oder Minderlieferungen bis zu einschließlich zehn Prozent behalten wir uns vor.
3. Preise:
Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tage der Lieferung oder Leistung gül-
tige Preis, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende
Preisvereinbarung getroffen worden ist. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Kosten für Ver-
packung und ggfs. für eine vom Besteller verlangte besondere Beförderung (z. B. Expressgut, Ku-
rierdienst). Ist eine frachtfreie Warenlieferung zugesagt, gilt dies frachtfrei an die Empfangsstation
des Abnehmers, ausschließlich Rollgeld..
4. Versand und Gefahrübergang:
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und auf Kosten des Bestel-
lers. Mit der Auslieferung der Waren an das Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen
unseres Werkes oder Lagers, bei Streckengeschäften des Werkes oder Lagers unseres Vorliefe-
ranten, geht die Gefahr, auch bei Franko-, Fob- oder Cif-Geschäften, auf den Besteller über. Der
Abnehmer ist verpflichtet, die Ware nach ihrer Ablieferung unverzüglich auf ihre Vollzähligkeit und
Beschädigung zu überprüfen und uns Verluste oder Schäden ohne schuldhaftes Zögern anzuzei-
gen. Die Verpflichtung des Abnehmers, etwaigen Transportschaden dem Transportunternehmen
fristgerecht anzuzeigen, bleibt unberührt.
5. Lieferung:
Die dem Besteller mitgeteilten Liefertermine sind nur näherungsweise zu verstehen
und nennen das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Bei
Nichteinhaltung einer darüber hinaus ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Bestel-
ler verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum
Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die
Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist unser Werk oder Lager oder
vereinbarungsgemäß das unseres Vorlieferanten verlassen hat.
Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen
oder unzumutbar erschweren, z. B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energie-
mangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten,
für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpfiichtung.
Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt,
ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese dem Besteller im Rahmen seines Gesamtauf-
trages zumutbar erscheinen..
6. Zahlungen:
Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne
Abzug zahlbar; bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 %
Skonto auf Warenlieferungen unter Ausschluss der Fracht-, Verpackungs- und Liefernebenko-
sten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer
vorbehaltlosen Verfügung an. Zahlungen an unsere Außendienstmitarbeiter gelten nur bei Vor-
lage einer schriftlichen Inkassovollmacht als Erfüllung. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber
an. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder
nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Besteller auch ohne Mahnung in Verzug. Wir
sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 3 %
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Befindet sich der Be-
steller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind
wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder der Sicherheitsleistungen
auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen sowie andere
Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von den bestehenden Verträgen zurück-
zutreten.
Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrech-
nen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen, ist der Besteller Kaufmann, bedarf die Geltendmachung eines Lei-
stungsverweigerungs- oder Zurückhaltungsrechtes unserer schriftlichen Einwilligung.
7. Eigentumsrechte:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und
aller bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum.
Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäfts-
betriebes zu veräußern, solange er seine Vertragspflichten gegenüber uns nachkommt. Eine
Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet; jede Eingriffe Dritter in unsere
Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten
gegenüber uns nicht, sind wir im übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen;
der Besteller hat insoweit kein Recht zum Besitz. Der Besteller der Ware gestattet uns schon mit
Aufgabe der Bestellung, zum Zweck der Inbesitznahme der vorbezeichneten Vorbehaltsware sein
Betriebsgrundstück bzw. seine Betriebsräume zu betreten und die Vorbehaltsware abzutrans-
portieren.
Der Besteller tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus Ihrer Weiterveräußerung erwach-
senden Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis
auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Besteller ist
verpfiichtet, uns auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner
mitzuteilen.
Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigen-
tum an der neuen Sache, ohne dass dem Besteller aus diesem Rechtsübergang Ansprüche
erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Mit-
eigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbe-
haltsware zu dem der anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der hergestellten
Sache im Verhältnis des Bruttorechnungs-
wertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen
Materialien. Ist im Falle einer Verbindung,
Vermischung oder Vermengung mit einer
anderen Sache diese als Hauptsache anzu-
sehen, geht das Miteigentum an der Sache
im Umfang des Bruttorechnungswertes der
Vorbehaltsware auf uns über. übersteigt
der Wert der uns übertragenen Sicherheiten
unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller um mehr als zwanzig Prozent, sind wir auf
Verlangen des Bestellers jederzeit bereit, die Sicherungsgüter nach unserer Wahl insoweit an den
Besteller rückzuübertragen.
8. Auskünfte und Beratung:
Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwen-
dungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere
Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten; sie begründen keine Ansprüche
gegen uns. Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung
von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
9. Gewährleistung:
Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferung oder beacht-
licher Mengenabweichungen sind uns unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Ablieferung der
Ware, schriftlich mitzuteilen. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Menge könne
nicht beanstandet werden. Verborgene Mängel der Ware müssen unverzüglich nach ihrer Ent-
deckung, spätestens 6 Monate nach Ablieferung der Ware, schriftlich gerügt werden. Zeigt der
Besteller innerhalb dieses Zeitraums keinen Mangel an, gilt die Ware als mangelfrei genehmigt.
Bei begründeter Beanstandung steht dem Besteller nach unserer Wahl ein Anspruch auf kosten-
freie Nachbesserung oder, bei Rückgabe der Ware, auf Ersatzlieferung zu. Fehlmengen werden
nachgeliefert. Führt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer zumutbaren Frist
nicht zum Erfolg, kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder notfalls Rückgängigma-
chung des Vertrages verlangen. Ist der Besteller Kaufmann, liegt die Entscheidung hierüber bei
uns.
Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden,
wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich zugesichert worden
ist. Die Haftung bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen.
Die Nichtbeachtung unserer Produktionshinweise führt zum Ausschluss von Gewährleistungs-
rechten, soweit diese Missachtung der Anwendungs- und Verwendungshinweisen kausal für die
Entstehung des Mangels ist (insbesondere bei Verklebung verschmutzter Oberflächen, mangeln-
dem Anpressdruck bei Verklebevorgang etc.).
10. Schadenersatz:
zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller
erst geltend machen, nachdem die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von
uns verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schaden-
ersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen
Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des
Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des
typischerweise vorhersehbaren Schadens.
Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für andere als vertragliche Schadenersatzansprü-
che, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zu Gunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mit-
arbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese
Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Errei-
chung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch
nur soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im
Übrigen nicht.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruches ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der jeweilige Versen-
dungsort und, soweit gesetzlich zulässig, für unsere sonstigen Leistungen der jeweils gültige, im
Handelsregister eingetragene Sitz unserer Firma, z. Zt. 63110 Rodgau. Erfüllungsort für alle Ver-
bindlichkeiten des Bestellers ist jeweils der gültige, im Handelsregister eingetragene Sitz unserer
Firma, z. Zt. 63110 Rodgau. Gerichtsstand ist für beide Teile Seligenstadt oder nach unserer Wahl
der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers. Die Einbeziehung und Auslegung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen richtet sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit
dem Besteller ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung
des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über beweg-
liche Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den Internationalen Kauf beweglicher Sachen des
UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
12. Schlussbestimmung:
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Ver-
bindlichkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbestimmungen und des gesamten Kauf-, Werk-,
Dienst- oder sonstigen Vertrages nicht. Vielmehr ist die rechtsunwirksame Bestimmung umge-
hend durch die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis nächstkommende zu ersetzen. Wir weisen darauf
hin, dass wir Daten des Bestellers, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, auf Datenträgern
speichern und im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes verarbeiten.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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super ware, schnelle lieferung, top!!!